Halten Kaminöfen die Emissionsgrenzwerte ein?
Der Industrieverband Haus-, Heiz und Küchentechnik e.V. (HKI) stellt auf seiner Internetseite www.hki-online.de u.a. eine umfangreiche Feuerstätten-Datenbank für die Informationsrecherche zur Verfügung. Sie informiert Planer, Betreiber, Schornsteinfeger, Handwerker und andere Interessenten darüber, welche Modelle an häuslichen Einzelraumfeuerstätten für feste Brennstoffe wie Kaminöfen, Pelletsöfen oder Holz-Heizherde die Emissionsgrenzwerte und Mindestwirkungsgrade der novellierten Kleinfeuerungsanlagenverordnung (1.BImSchV) einhalten. Weiterhin liefert die Datenbank Informationen zum Abgaswerte-Tripel und der Fähigkeit der Feuerstätten zur Mehrfachbelegung von Schornsteinen.
Es kann u.a. recherchiert werden, ob Festbrennstoff-Feuerstätten die in Deutschland und Nachbarländern geltenden Anforderungen erfüllen:
- 1. Bundes-ImmissionschSchutz-Verordnung (1. BImSchV) vom 26.01.2010 in Deutschland
- Anforderungen für neue Festbrennstoff-Einzelraumfeuerungsanlagen, die vom 22.03.2010 bis zum 31.12.2014 errichtet werden (Stufe 1, für die nach dem 31.12.2014 Bestandsschutz gilt) und
- Anforderungen der Übergangsregelung nach § 26 der 1.BImSchV für bereits vor dem 22.03.2010 installierte Festbrennstoff-Einzelraumfeuerungsanlagen
- Österreichische Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über das Inverkehrbringen und die Überprüfung von Feuerungsanlagen
- Schweizer Luftreinhalteverordnung
- Dänische Holzofenverordnung
Kontakt
Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V.
Lyoner Str. 9
60528 Frankfurt a. M.
Tel.: 069 / 25 62 68 -0
E-Mail: info(bei)hki-online.de
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Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)